Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die TREUHAND
HOLZFEIND GMBH („Treuhänder“) für seine Kunden anbietet. Die
Auftragsbestätigung und diese AGB bilden die Vertragsgrundlage für die
Erbringung von Leistungen des Treuhänders gegenüber dem Kunden. Die Parteien
können in der Auftragsbestätigung von diesen AGB abweichende Regelungen
treffen.

2. Auftragserfüllung

Die Beauftragte übernimmt die in der individuellen Auftragsvereinbarung mit dem Auftraggeber definierten Dienstleistungen. Sie führt die ihr erteilten Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt und nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften aus.

3. Grundlagen

Die Beauftragte ist berechtigt, die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, Inventare und Aufstellungen ihren Arbeiten als richtig zugrunde zu legen, soweit sie nicht offensichtliche, leicht und ohne Zusatzprüfaufwand feststellbare Unrichtigkeiten feststellt. Die Bereinigung der Differenzen von Kontrollkonten oder zwischen abgegebenen Buchhaltungsunterlagen und Listen resp. Bescheinigungen von Institutionen ist grundsätzlich Aufgabe des Auftraggebers. Eine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Prüfung der gelieferten Unterlagen erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

4. Nebenaufträge

Die Beauftragte hat die Befugnis, auf Rechnung des Auftraggebers sämtliche Massnahmen zu ergreifen, welche die sorgfältige Auftragserfüllung erfordert. Insbesondere ist sie bevollmächtigt, auf Rechnung des Auftraggebers Auskünfte von Bank- und bankähnlichen Institutionen, von Steuerbehörden, Sozialversicherungsinstituten, Versicherungsgesellschaften, Betreibungs- und Konkursämter, dem Handelsregisteramt und dergleichen einzuholen.

Sie hat zudem das Recht, im Rahmen der allgemeinen Betreuungspflicht und im Zusammenhang mit den ihr erteilten Aufträgen für den Auftraggeber Analysen/Recherchen und sonstige Arbeiten auszuführen, welche sie in guten Treuen im Sinne einer umsichtigen Auftragserfüllung als notwendig erachtet.

5. Mitwirkung des Auftraggebers und Informationspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alles zu tun und nichts zu unterlassen, damit die Beauftragte ihren Auftrag gemäss den gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen sowie der ihr obliegenden Sorgfalt tatsächlich und sachgerecht erfüllen kann. Insbesondere hat er der Beauftragten unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der Beauftragten eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Ebenso ist der Auftraggeber verpflichtet, die Beauftragte zeitgerecht über alle Geschäftsvorfälle, Vorgänge und Umstände zu informieren, welche die Beauftrage zwecks ordnungsgemässer Erfüllung des Auftrages kennen muss. In jedem Fall ist unaufgefordert offenzulegen, wer wirtschaftlich an den getätigten Geschäften berechtigt ist. Jede Veränderung im Verwaltungsrat und/oder dem Gesellschafter-/ Geschäftsführerstatus ist der Beauftragten unter Angabe der aktuellen Personalien unaufgefordert und ohne Verzug mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach, haftet die Beauftragte nicht für daraus entstehende Verzögerungen, Fristversäumnisse oder Folgeschäden.

6. Ort der Auftragserfüllung

Die Beauftragte hat ihre Leistung in der Regel an ihrem Sitz zu erbringen. Wird die Leistung am Sitz des Auftraggebers erbracht, sind der Beauftragten die Reisezeiten gemäss den in der individuellen Offerte oder Auftragsvereinbarung vereinbarten Konditionen zu entschädigen.

7. Zeitbedarf und Arbeitsaufwand

Der für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen benötigte Zeitbedarf bestimmt sich nach dem Arbeitsaufwand. Die Beauftragte verpflichtet sich, denjenigen Arbeitsaufwand zu betreiben, welcher zur ordnungsgemässen Erledigung der übertragenen Aufgaben und zur sorgfältigen Wahrung der Interessen des Auftraggebers erforderlich ist. An eine bestimmte Zeitvorgabe ist die Beauftragte nicht gebunden. Sie wird für die Erfüllung des Auftrags geeignete und entsprechend fachlich ausgebildete Mitarbeitende einsetzen.

8. Haftung

Die Beauftragte haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschliesslich bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Die Haftung ist in jedem Fall betragsmässig auf das jeweilige Jahreshonorar beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Beauftragte haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers oder durch Fehler von Dritten (insbesondere Banken, Behörden, Versicherer) entstehen.

 9. Honorierung und Zahlungsbedingungen

Die von der Beauftragten erbrachten Dienstleistungen werden vom Auftraggeber nach dem Zeitaufwand entschädigt. Die Beauftragte erfasst und verrechnet den für die Auftragserfüllung erbrachten Zeitaufwand. Vorbehalten bleiben abweichende schriftliche Vereinbarungen.

In den mit dem Auftraggeber vereinbarten Honoraren sind folgende Nebenauslagen im üblichen Rahmen enthalten:

– Reisekosten im Umkreis von 30 km von Zollikofen

– Telefonkosten und Porti

– Büromaterial (im üblichen Rahmen)

Die Beauftragte ist berechtigt, bei ausserordentlichen Einsätzen, überdurchschnittlichem Reiseaufwand, Einsätzen ausserhalb der Region oder bei vom Standardfall abweichenden Mandaten die effektiven Spesen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Für Fahrleistungen über 30 km hinaus wird eine Wegentschädigung von CHF 0.70 pro Kilometer verrechnet. Im Übrigen werden Auslagen zu Selbstkosten weiterbelastet.

Die Beauftragte darf für die zu erbringenden Leistungen Vorschüsse verlangen. Wird der Vorschuss nicht fristgerecht bezahlt, ist die Beauftragte berechtigt, die Arbeiten einzustellen, ohne dass irgendwelche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers daraus resultieren. Gleichzeitig sind die bis dahin erbrachten Leistungen vom Auftraggeber sofort und im vollen Umfang abzugelten.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p.a. erhoben.

10. Rüge und Verjährung

Allfällige Beanstandungen sind innert 30 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen.
Sämtliche Ansprüche verjähren 12 Monate nach Kenntnis des Schadens.

 11. Archivierung und Aufbewahrung

Die Beauftragte bewahrt elektronische Daten nach Möglichkeit während 5 Jahren auf. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht liegt ausschliesslich beim Auftraggeber.

12. Geheimhaltung

Die Beauftragte verpflichtet sich, über sämtliche nicht allgemein bekannten Angelegenheiten des Auftraggebers unbefristet Stillschweigen zu bewahren.

13. Vertragsdauer und Kündigung

Das Auftragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Zeitpunkt der Beendigung vollumfänglich zu entschädigen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Als Gerichtsstand wird 3052 Zollikofen / BE vereinbart.

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